Sollten Sie hinsichtlich dieser Differenzierung Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die 4EIGN Talents Kontaktdaten finden Sie hier.
Die Kernaufgabe von 4EIGN Talents ist die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte und deren Beschäftigung in Deutschland. Fachkräfte mit Berufsabschlüssen werden dabei unterstützt, eine legale Beschäftigung mit besten Konditionen in Deutschland zu finden. Gleichzeitig wird Unternehmen dabei geholfen, ihre freien Stellen mit kompetentem Personal zu besetzen. Die Dienstleistungen der 4EIGN Talents GmbH umfassen daher neben Angeboten in der Rekrutierung neuer Mitarbeiter auch Lösungen zur Optimierung interner, personalbezogener Prozesse. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir ausschließlich auf der Basis der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) tätig werden. Bitte lesen Sie sich die AGB sorgfältig durch.
(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der 4EIGN Talents GmbH, Albert-Einstein-Str. 1, 49076 Osnabrück (nachfolgend auch „wir“ oder “4EIGN”) und dem Auftraggeber (nachfolgend auch “Arbeitgeber” oder “Unternehmen”) abgeschlossenen Vereinbarungen über die Bereitstellungen von Kandidatenprofilen und die Personalvermittlung sowie damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten von 4EIGN. Auftraggeber im Sinne dieser AGB kann auch eine Organisation sein, die nicht als “Unternehmen” anzusehen ist (bspw. Verbände, Vereine, Stiftungen, NGOs, öffentlich-rechtliche Körperschaften etc.).
(2) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version der AGB.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich; Gegenbestätigungen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme des Auftraggebers unter Hinweis der vorrangigen Geltung eigener AGB erfolgt, oder wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführen.
(4) Die Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in das Vertragsverhältnis der Parteien erfolgt durch Hinweis auf ihre Geltung vor Vertragsschluss durch 4EIGN in Textform. Mündlich erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch uns in Textform bestätigt werden und der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt in Textform widerspricht.
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass 4EIGN nur die Erbringung von Dienstleistungen schuldet, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht von 4EIGN auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zurErstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und der gleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Studien und dergleichen stellen– sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.
i. 4EIGN unterstützt Auftraggeber beim Formulieren der Stellenangebote und seines Unternehmensprofils. Der Auftraggeber ist vollumfänglich für die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben, insbesondere auch des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), verantwortlich. Dies gilt auch für jegliche Interaktion mit Kandidaten oder Mitarbeitern von 4EIGN. Der Auftraggeber stellt4EIGN in diesen Fällen von Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Gleichzeitig erklärt der Auftraggeber, dass 4EIGN an den so erstellten Texten und Inhalten alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte, einschließlich des Bearbeitungsrechtes zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, erhält und dass er selbst über die erforderlichen Rechte verfügt.
ii. In denFällen des § 2 (2) i. bleibt 4EIGN jederzeit berechtigt, den Text und sonstige Inhalte der Stellenangebote im Interesse des Arbeitgebers zu modifizieren. Sollte 4EIGN eine Modifizierung selbst vornehmen oder der Auftraggeber eine Modifizierung durch 4EIGN veranlassen, so obliegt die Einhaltung des Allgemeine Gleichstellungsgesetzes (AGG) über die modifizierten Stellen 4EIGN, sofern der Auftraggeber selbst die Modifizierung nicht zu verantworten hat.
iii. Für die Veröffentlichung von Stellenangeboten und Unternehmensprofilen benötigt 4EIGN detaillierte Informationen von den zu besetzenden Positionen und der Organisation des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt 4EIGN hierfür für die Dauer der vertraglichen Beziehung und für die Durchführung der Leistungserbringung im Sinne dieses Vertrages ein einfaches, unwiderrufliches, unentgeltliches und weltweites Nutzungs- und Verwertungsrecht für dieseInformationen ein. Dieses umfasst die Vervielfältigung, Bearbeitung,Verbreitung, Versendung und das öffentliche Zugänglich machen einzelner odergesamter Inhalte, einschließlich des Rechts zur Nutzung und Verwendung des oder der Logos bzw. Namens des Auftraggebers sowie aller erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an vom Auftraggeber hochgeladenen oder freigegebenen Bildern, Dateien und dergleichen.
iv. Mit Veröffentlichung des Stellenangebots bestätigt der Auftraggeber, dass er übersämtliche Nutzungsrechte an den von ihm übermittelten, freigegebenen oder eingestellten Inhalten verfügt. Der Auftraggeber stellt 4EIGN von jedweden Ansprüchen Dritter in diesen Fällen vollumfänglich frei.
v. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Inhalte oder sonstigen Merkmale von 4EIGN (einschließlich Preise oder Dienstleistungsbeschreibungen) zu kopieren, zu modifizieren, anzupassen, nachzubilden, zu übersetzen, zu verbreiten, weiterzugeben oder zu rekonstruieren.
vi. Der Auftraggeber erklärt sich bereit bei der Bekanntmachung der Leistungen von4EIGN zu unterstützen und ihm den Hinweis auf seine Organisation unter Verwendung des Namens und des Logos als Testimonial für die Leistungen von 4EIGN bis auf Widerruf in der Öffentlichkeitsarbeit und zu Marketingmaßnahmen von 4EIGN zu gestatten. Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, der Nennung als Testimonial in Textform gegenüber 4EIGN zu widersprechen.
i. Eine Beauftragung erfolgt durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die Bereitstellungen von Kandidatenprofilen und die Personalvermittlung von Stellenangeboten.
ii. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, stellt die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und 4EIGN keine Exklusivvereinbarung dar und es steht dem Auftraggeber frei, auch Dienste von anderen Anbietern in Anspruch zu nehmen.
iii. Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung von Kandidatenprofilen. Ein Kandidatenprofil gilt als durch 4EIGN bereitgestellt, sobald Informationen zum Kandidaten übermittelt wurden, welche die Identifikation des Kandidaten durch den Auftraggeber ermöglichen (“Bereitstellung“). Eine Übermittlung in diesem Sinne liegt auch bereits in der Abrufbarkeit der Informationen vor.
iv. 4EIGN kann dem Auftraggeber für die veröffentlichten Stellenangebote selbst Angebote unterbreiten. Ein Angebot wird beispielsweise unterbreitet, indem Kandidatenprofile gemäß § 2 (3) vorgeschlagen werden. Die Annahme des Angebots erfolgt, sobald Informationen zum bereitgestellten Kandidatenprofil durch den Auftraggeber eingesehen werden, sodass die Identifikation des Kandidatenprofils für ihn ermöglicht wird. Die Konditionen für vorgeschlagene Kandidatenprofile ergeben sich nach § 3 dieser AGB. Eine Ablehnung des Angebots, nachdem die Möglichkeit zur Identifikation des Kandidatenprofils gegeben wurde, ist nicht möglich.
v. Falls innerhalb des Bereitstellungszeitraums gemäß § 3.4 dieser AGB nach der Bereitstellung eines Kandidatenprofils durch 4EIGN ein mündlicher oder schriftlicher, direkter oder indirekter Vertrag (bspw. Arbeitsvertrag, Anstellungsvertrag, freier Mitarbeitervertrag, gesellschaftsrechtlicher Beteiligungsvertrag o.ä.) („Hauptvertrag“) zwischen dem Auftraggeber und diesem Kandidaten zustande kommt, sind sich die Parteien darüber einig, dass dieser Vertrag durch die Bereitstellung von 4EIGN zustande gekommen ist. Das gilt auch dann, wenn der Hauptvertrag nicht mit dem Auftraggeber selbst, jedoch mit einer Tochtergesellschaft oder einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen (imSinne der §§ 15 ff. AktG) zustande kommt und dann, wenn zwischen den Entscheidungsträgern oder Vertretungsberechtigten des Auftraggebers (bspw. Geschäftsführer,Vorstand, Aufsichtsrat, Gesellschafter) und den Entscheidungsträgern oder Vertretungsberechtigten des den Hauptvertrag schließenden Unternehmens/derOrganisation vollständige oder teilweise Personenidentität vorliegt und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Zustandekommen des Hauptvertrages in keinerlei Zusammenhang mit der Bereitstellung durch 4EIGN steht. In diesen letzteren Fällen sind sich 4EIGN und der Auftraggeber einig, dass der Auftraggeber so zu behandeln ist, als wenn er selbst Partei des Hauptvertrags wäre.
i. 4EIGN bietet dem Auftraggeber die Option an, weitere Kandidatenprofile einzusehen und weitere potenzielle Kandidaten auf den Auftraggeber aufmerksam zu machen mit dem Ziel, die Anzahl der bereitgestellten Kandidatenprofile zu erhöhen.
ii. Für eine optimale Bereitstellung von Kandidatenprofilen im Rahmen des Vermittlungsservice unternimmt 4EIGN für den Auftraggeber verschiedene Dienste, um eine schnellere Vermittlung zu erzielen. Diese Dienste können beispielsweise die Erhebung und Optimierung eines Anforderungsprofils, die Vorselektion von Kandidatenprofilen oder die Beratung im Recruiting-Prozess sein. Es besteht keine Verpflichtung für 4EIGN diese Dienste anzubieten oder zu erbringen, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde.
iii. Ein Kandidat wurde über 4EIGN auf den Auftraggeber aufmerksam gemacht, sobald der Kandidat Informationen durch 4EIGN bereitgestellt bekommen hat, die die Identifikation des Unternehmens für den Kandidaten ermöglichen. Der Kandidat wurde ebenfalls durch 4EIGN auf das Unternehmen aufmerksam gemacht, sobald Informationen zu einem veröffentlichten Stellenangebot übermittelt wurden, ohne dass die Identifikation des Unternehmens ermöglicht wurde. Beispiel: Ein Kandidat wurde im Rahmen des Vermittlungsservice auf eine durch 4EIGN beworbene Stelle aufmerksam. Im weiteren Verlauf stellt der Kandidat fest, dass es noch ein anderes Stellenangebot gibt, für das das Unternehmen aber kein Vermittlungsservice gebucht hat und bewirbt sich dort. Das Unternehmen stellt den Kandidaten auch für diese Stelle ein, da hierfür eine bessere Eignung vorliegt. Da 4EIGN die Vorarbeit geleistet hat, gilt der Kandidat dennoch als vermittelt, da die Vermittlungsleistung vollständig erbracht wurde.
iv. EineVermittlung liegt vor, sobald eine Einigung über einen Hauptvertrag gemäß § 2 (3) dieser AGB erfolgt ist. Eine Einigung in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn beide Parteien mündlich zugestimmt haben, einen Hauptvertrag einzugehen (“mündliche Zusage”). Die Vermittlungsleistung selbst ist spätestens mit dem Arbeitsantritt des Kandidaten abgeschlossen.
v. Sollte ein Direktkandidat (Kandidaten, welche sich ohne Umwege erstmalig über die Subdomain auf die Stellenangebote bewerben bzw. auf die Stellenangebote direkt bewerben) sich innerhalb des Bereitstellungszeitraums für Direktkandidaten erneut beim Auftraggeber bewerben, unabhängig davon ob diese Bewerbung direkt oder durch 4EIGN erfolgte, gilt der Kandidat dieser Bereitstellung weiterhin als Direktkandidat. Beispiel: Ein Kandidat bewirbt sich erstmals direkt beim Unternehmen als Direktkandidat. Da er nicht optimal auf die Stelle passt, wird er abgelehnt. Wenig später wird er über 4EIGN auf ein anderes, passendes Stellenangebot des gleichen Unternehmens aufmerksam gemacht und letztendlich auch eingestellt. In diesem Falle gelten die Konditionen gemäß der Vermittlung eines Direktkandidaten, da die erstmalige Bewerbung direkt erfolgte.
vi. Sollte keine Direktbewerbung vorliegen und hat sich ein Kandidat, der von 4EIGN bereitgestellt wurde, innerhalb der letzten sechs Monate vor der Bereitstellung unabhängig von dieser Bereitstellung beim Auftraggeber beworben oder ist von einem anderen Anbieter vorgestellt worden, ist der Auftraggeber verpflichtet,4EIGN unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen oder jedenfalls vor der weiteren Bearbeitung der Bewerbung oder weitere Nutzung der bereitgestellten Informationen, davon zu unterrichten. Soweit unklar/strittig ist, wie der Auftraggeber erstmals Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat, hat der Auftraggeber auf Verlangen von 4EIGN innerhalb von 14 Tagen entsprechende Belege zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall erbringt 4EIGN keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Kandidaten. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt der Kandidat als von 4EIGN bereitgestellt und es gelten die Konditionen gemäß § 3 dieser AGB.
(5) 4EIGN ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass 4EIGN keine rechtsberatenden Tätigkeiten schuldet oder leistet. Soweit 4EIGN für die Erbringung solcher Tätigkeiten durch die Einschaltung entsprechender Berufsträger sorgt, handelt sie nur als Vermittler, ohne selbstSchuldner/Vertragspartner solcher Tätigkeiten zu werden.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an 4EIGN eine Provision zu entrichten, sobald die Entscheidung zur Einstellung eines geeigneten Kandidaten an 4EIGN kommuniziert wurde.
(2) Die Provision und Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(3) Alle Zahlungsverbindlichkeiten sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Befindet sich der Auftraggeber in Verzug, hat 4EIGN Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Der Bereitstellungszeitraum beträgt 24 Monate nach Bereitstellung eines Kandidatenprofils. Eine erneute Bereitstellung des Kandidatenprofils führt zu einer erneuten Verlängerung bzw. Zurücksetzung des Bereitstellungszeitraums.
(5) Der Bereitstellungszeitraum eines Direktkandidaten beträgt sechs Monate. Eine erneute Bereitstellung als Direktkandidat führt zu einer erneuten Verlängerung bzw. Zurücksetzung des Bereitstellungszeitraums.
(6) Wird der Hauptvertrag vom Auftraggeber oder vom Kandidaten nach Vertragsschluss des Hauptvertrages, jedoch vor Antritt der Tätigkeit, wirksam wieder beendet, so gilt die Vermittlung ebenfalls als erbracht. Eine bereits geleistete Provision für diese Vermittlung wird nicht zurückerstattet.
(7) Die Höhe der Provision nach Zustandekommen einer Vermittlung richtet sich nach den aktuell geltenden Preisen. Die jeweiligen Konditionen werden in der individuellen Vereinbarung dargestellt. Sollte ein bereitgestellter Kandidat für eine andere Stelle eingestellt werden, so gelten dieselben Konditionen.
(8) Sollte ein Direktkandidat nach sechs Monaten, aber innerhalb des Bereitstellungszeitraum gemäß § 6.4 dieser AGB durch 4EIGN erneut bereitgestellt werden oder ein durch 4EIGN bereitgestellter Kandidat sich nach sechs Monaten, aber innerhalb des Bereitstellungszeitraum gemäß § 6.4 dieser AGB erneut als Direktkandidat bewerben, so wird die Vermittlungsprovision entsprechend rabattiert.
(9) Ist die Grundlage der Provision vom Gehalt des Kandidaten abhängig, so erfolgt die Berechnung der Provision auf Grundlage des Bruttojahreszielgehalts, welches sich wie folgt zusammensetzt: – Jahresbruttogehalt (zzgl. Weihnachts- undUrlaubsgeld in voller Höher sofern nicht bereits im Jahresbruttogehalt berücksichtigt), – Gehaltserhöhungen innerhalb von 12 Monaten nachTätigkeitsbeginn – unabhängig davon, ob diese an bestimmten Voraussetzungen geknüpft sind (diese werden in vollem Umfang berücksichtigt und das dadurch erhöhte Jahresgehalt bildet die Grundlage zur Berechnung der Provision), –variable Gehaltsbestandteile, wie Erfolgs- und Jahresprämien sowie – jegliche sonstige geldwerte Vorteile im Sinne des § 8 EStG, welche mit folgenden Werten anzusetzen sind – bei Überlassung eines Dienstwagens ein pauschalierter Wert i.H.v. 5.000,- Euro sowie – bei Überlassung einer Wohnung ein pauschalierter Wert i.H.v. 7.500,- Euro. Können variable Teile, wie Prämien, Boni u.ä. zum Zeitpunkt der Provisionsberechnung nicht konkret ermittelt werden, so ist 80% des maximalen Zielwertes als Grundlage für den variablen Bestandteil heranzuziehen. Sollte kein maximaler Zielwert definiert sein, so ist 4EIGN berechtigt, diese variablen Anteile anhand marktüblicher Vergleichszahlen bzw. anhand bekannter Unternehmenszahlen des Auftraggebers zu schätzen. Die Schätzung kann dabei auch auf den Erfahrungswerten von 4EIGN beruhen. DerAuftraggeber wiederum ist berechtigt, auf die Schätzung von 4EIGN hin Nachweise vorzulegen, die sich auf vergleichbare Mitarbeiter des Auftraggebers beziehen und eine konkrete Berechnung ermöglichen. Dabei ist es zulässig, dass sich die Nachweise auf das vorherige Geschäftsjahr/Vertragsjahr beziehen. Legt derAuftraggeber solche Nachweise nicht innerhalb von einer Woche nach Übermittlung der Schätzung durch 4EIGN vor, gilt die Schätzung als vereinbart und kann zurGrundlage der Provisionsberechnung gemacht werden. Abweichende Regelungen bedürfen für Ihre Gültigkeit der Textform.
(10) Falls der vermittelte Kandidat in einer anderen Anstellungsart weiter beschäftigt wird (“Upgrade”), ist der Auftraggeber verpflichtet, 4EIGN über diesen Umstand innerhalb von 14 Tagen und in Textform nach Vertragsunterschrift zu informieren und die Differenz zwischen den Vermittlungsprovision für die jeweiligen Anstellungsarten laut der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und 4EIGN an4EIGN zu entrichten. Diese Regelung gilt für die Dauer von 24 Monaten nach Tätigkeitsbeginn zwischen dem Auftraggeber und dem entsprechenden Kandidaten, sofern nichts anderes in Textform vereinbart wurde. Sollte der vermittelte Kandidat in diesem Zeitraum in mehrere Anstellungsverhältnisse wechseln, so liegt solange ein bzw. mehrere Upgrades vor, solange sich das Anstellungsverhältnis des Kandidaten verbessert. Ein Upgrade liegt insbesondere auch dann vor, wenn die weitere Beschäftigung in einem weiteren Unternehmen/einer weiteren Organisation im Sinne des § 2 (3) v. dieser AGB erfolgt. Beispiel: Wird der vermittelte Jobnachfrager zunächst als Bauhelfer (m/w/d) eingestellt, so wird die entsprechende Provision fällig. Falls dieser Bauhelfer (m/w/d) nach sechs Monaten in ein Festanstellungsverhältnis übernommen wird, wird entsprechend dieProvision für einen Berufseinsteiger (m/w/d) abzüglich der bereits geleisteten Provision für den Bauhelfer (m/w/d) fällig.
(11) DerAuftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen und Zahlungserinnerungen auf elektronischem Wege via E-Mail im PDF-Format versendet werden.
(12) Die Provision ist vom Auftraggeber auch dann geschuldet, wenn die Vermittlung gemäß § 2 (4) iv. dieser AGB erst nach Beendigung der Geschäftsbeziehungen zwischen 4EIGN und dem Auftraggeber, aber aufgrund einer Tätigkeit von 4EIGN während der noch bestehenden Geschäftsbeziehung zustande kommt.
(1) 4EIGN führt persönliche oder telefonische Vorstellungsgespräche mit den Kandidaten durch, um deren Eignung zu ermitteln. Eine Haftung für die Richtigkeit der Angaben der Kandidaten kann nicht übernommen werden. Hierfür sind ausschließlich die Kandidaten selbst verantwortlich.
(2) Es obliegt dem Auftraggeber, abschließend zu prüfen, ob der Kandidat über die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen für die Tätigkeit verfügt und den gesundheitlichen wie charakterlichen Anforderungen gerecht wird. 4EIGN übernimmt hierfür keine Haftung.
(3) Bei der Bereitstellung eines internationalen Kandidaten, der eine Arbeitsgenehmigung benötigt, darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn das Arbeitsamt die Arbeitsgenehmigung erteilt hat. Der Auftraggeber hat diese Genehmigung unverzüglich auf eigene Kosten zu beantragen. Eine Einigung gemäß § 2 (4) iv. dieser AGB liegt nicht vor, solange keine Arbeitsgenehmigung vorliegt. Der Auftraggeber hat unverzüglich, spätestens 14 Tage nach erstmaliger Kenntnis über die fehlende Arbeitsgenehmigung 4EIGN in Textform zu informieren, ansonsten gilt die Einigung als erfolgt.
(4) Alle Angaben in den Kandidatenprofilen stammen von den Kandidaten selbst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben, insbesondere Referenzen und Qualifikationen haften allein die Kandidaten. 4EIGN übernimmt keine Haftung.
(5) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Prüfung der charakterlichen, beruflichen, akademischen und sonstigen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines Kandidaten selbst in ausreichendem Umfang überzeugen.
(1) Um alle für Nutzer verfügbaren Leistungen zu nutzen, muss eine Registrierung erfolgen. Die Registrierung geht einher mit dem Anlegen eines Nutzerprofils (auch “Profil” genannt). Der bloße Aufruf der Plattform ist auch ohne Registrierung möglich.
(2) Die Registrierung auf und Nutzung der Plattform ist für Kandidaten kostenlos. Als Nutzer erwächst weder ein Anspruch auf den Erhalt von Jobangeboten noch auf Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an Arbeitgeber.
(3) Durch Angabe von E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Passwort erfolgt die Registrierung. Gegebenenfalls kann sich der Nutzer auch über bereits bestehende Profile bzw. Accounts bei anderen Plattformen (bspw. Google, Facebook, Apple oder Linkedin) bei uns registrieren. Der Nutzer gibt dann per Klick seine Einwilligung darin, dass wir die bei der angegebenen Plattform hinterlegten personenbezogenen und sonstigen Daten für die Profilerstellung, den Account des Nutzers, sowie zur Vertragserfüllung nutzen dürfen.
(4) Für das Anlegen des Nutzerprofils ist die Angabe von wahrheitsgemäßen persönlichen Daten erforderlich. Eine Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist unzulässig.
(5) Der Nutzer versichert, dass alle von ihm eingegebenen Daten wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind. Beim Hochladen eines Profilbildes, versichert der Nutzer, dass die Person wirklich er ist und, dass die erforderlichen Rechte für die Nutzung des Bildes vorhanden sind und an uns übertragen werden dürfen.
(6) Eine Registrierung ist nur möglich, wenn diese Nutzungsbedingungen bestätigt werden.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, 4EIGN unverzüglich in Textform zu informieren, sobald Umstände auftreten, die sich auf die Durchführung oder den Erfolg der Vermittlungstätigkeit auswirken können.
(2) Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, 4EIGN unverzüglich in Textform über die Einigung über das Zustandekommen eines Hauptvertrags und die zur Berechnung des Provisionsanspruchs von 4EIGN erforderlichen weiteren Angaben zu informieren.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Kandidaten, die ihm über/durch 4EIGN bereitgestellt bzw. bekannt geworden sind, nicht für Dritte abzuwerben, sie anderen Unternehmen oder Plattformen zu empfehlen oder sonst durch sein Verhalten dafür zu sorgen oder mitzuwirken, dass Kandidaten außerhalb von 4EIGN vermittelt werden. Sollte der Kandidat aufgrund eines solchen Verhaltens des Auftraggebers nicht mehr für die Vermittlung durch 4EIGN bereit stehen, sind sich die Parteien einig, dass der Auftraggeber sich so behandeln lassen muss, als wenn eine Einigung zum Abschluss des Hauptvertrages zwischen ihm und diesem Kandidaten erfolgt wäre (vgl. § 2 (3) v. dieser AGB).
(4) 4EIGN verpflichtet sich, Mitarbeiter des Auftraggebers nicht aktiv anzusprechen, um Sie zu vermitteln. Dies gilt nicht für Mitarbeiter des Auftraggebers, die deutlich zu erkennen geben, dass sie aktiv auf der Jobsuche oder offen für Angebote sind oder sich bei 4EIGN proaktiv melden.
(1) Kommt der Auftraggeber seinen Informationspflichten gegenüber 4EIGN nicht (ausreichend) nach, sodass 4EIGN daran gehindert ist, anhand der konkreten Informationen die Erbringung seiner Leistung abzurechnen (bspw. indem über das Gehalt oder die Position des Kandidaten o.ä. nicht (korrekt) informiert wird), ist 4EIGN berechtigt, anhand öffentlich zugänglicher Informationen die fehlenden für die Prüfung der Leistungserbringung oder die Rechnungsstellung notwendigen Angaben zu ermitteln. Sofern das Gehalt Grundlage der Provision ist, kann dann als Grundlage das durchschnittliche Gehalt in der jeweiligen Anstellungsart herangezogen werden. Das so ermittelte Gehalt wird dem Auftraggeber vorgelegt. Sollte dieser nicht innerhalb von 14 Tage unter Vorlage entsprechender Nachweise widersprechen, ist die Grundlage der Provision das so von 4EIGN ermittelte Gehalt.
(2) Ist eine Schätzung gemäß § 13.2 dieser AGB nicht möglich, bspw. weil die Datenbasis hierfür nicht ausreichend ist, bzw. widerspricht der Auftraggeber dem ermittelten Gehalt von 4EIGN und kommt eine Einigung der Parteien über das zu ermittelnde Gehalt nicht zustande, gilt Folgendes: Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung eines pauschalen Provisionsbetrages in Höhe von 10.000 Euro an 4EIGN. 4EIGN ist berechtigt, den pauschalisierten Provisionsbetrag bei Bedarf niedriger anzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt im Einzelfall den Nachweis zu erbringen, dass der Provisionsanspruch für 4EIGN im konkreten Fall geringer ist. Wird dieser Nachweis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ankündigung der Pauschalierung erbracht, ist der pauschalierte Betrag zu zahlen. Gelingt der Nachweis, schuldet der Auftraggeber den entsprechend geringeren Betrag. Die Geltendmachung sonstiger Ansprüche durch 4EIGN wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
4EIGN darf den Auftraggeber per E-Mail oder anderen bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zu Marketingzwecken bis auf Widerruf, der in Textform erfolgen muss, kontaktieren.
(1) Der Auftraggeber oder die Mitarbeiter, die entsprechenden Zugang zu denKandidatenprofilen haben, sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vermittlungstätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Dritte in diesem Sinne sind auch verbundene Unternehmen im Sinne des §§ 15 ff. AktG und solche Unternehmen, bei denen (auch teilweise) Personenidentität der vertretungsberechtigten Personen,Gesellschafter bzw. Inhaber besteht. Umgekehrt verpflichtet sich 4EIGN ebenfalls zum vertraulichen Umgang der bereitgestellten Informationen des Auftraggebers.
(2) Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von 4EIGN bereitgestellten Kandidaten ab, sind sich die Parteien einig, dass der Auftraggeber sich so behandeln lassen muss, als wenn eine Einigung zum Abschluss des Hauptvertrages zwischen ihm und diesem Kandidaten erfolgt wäre. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche behält sich 4EIGN ausdrücklich vor.
(1) Die Parteien verpflichten sich alle anwendbaren Datenschutzgesetze, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU 2016/679) (imFolgenden: “DSGVO”), vollständig einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung von Artikel 6 DSGVO für jede Verarbeitungstätigkeit, sowie alle Verpflichtungen die sich aus der DSGVO ergeben zu erfüllen, einschließlich der Verpflichtung, die betroffene Person über die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung gemäß Artikel 12 ff. DSGVO zu informieren. Auf Anfrage einer Partei wird die jeweils andere Partei Unterlagen zur Verfügung stellen, die die Erfüllung der Datenschutzvorgaben belegen.
(2) Der Auftraggeber wird 4EIGN mit Beginn der Zusammenarbeit ein Dokument zurVerfügung stellen, welches die Anforderungen der Artikel 12 ff. DSGVO gegenüber den Kandidaten erfüllt. 4EIGN verpflichtet sich, dem Kandidaten dieses Dokumentdes Auftraggebers zur Verfügung zu stellen, wenn der Auftraggeber Kenntnis von den personenbezogenen Daten des Kandidaten nehmen kann. Dies geschieht, damit der Auftraggeber seiner gesetzlichen Informationspflicht gemäß Artikel 12 ff.DSGVO nachkommen kann. 4EIGN ist nicht verpflichtet, dieses Dokument auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
(3) Die Parteien verpflichten sich bei der Verarbeitung personenbezogener Datenausschließlich Personal einzusetzen, das auf die Wahrung der Vertraulichkei tverpflichtet ist oder einer (anderen) angemessenen vertraglichen odergesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt.
(4) Die Parteien stellen sich gegenseitig von jeglicher Haftung und von Ansprüchen Dritter aufgrund des Datenschutzes frei, insbesondere behördlicher Bußgelder, die daraus resultieren, dass die jeweils andere Partei gesetzlichen und/oder vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist.
(5) Die Parteien sind sich darüber einig, dass sie jeweils als separate Verantwortliche für die Datenverarbeitung auftreten. Die Parteien haften demgemäß für ihre jeweilige Datenverarbeitungstätigkeit und für alle Schäden, die durch eine solche Verarbeitung – insbesondere unter Missachtung der DSGVO – verursacht werden, alleine. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung entsteht und unter keinen Umständen haftet eine der Parteien gesamtschuldnerisch für die Verstöße der anderen Partei.
(1) Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB im Laufe der vertraglichen Beziehung zu ändern. Der Auftraggeber wird über die Änderungen ausdrücklich in geeigneter Weise (in der Regel durch ein Popup-Fenster oder eine E-Mail) informiert und auf die – hervorgehobenen – geänderten Passagen hingewiesen. Uns bleibt vorbehalten zu entscheiden, wie der Auftraggeber auf die Änderungen aufmerksam gemacht wird.
(2) Gibt der Auftraggeber nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Information über die Neufassung schriftlich zu erkennen, dass er die Neufassung nicht akzeptiert, ist dies eine stillschweigende Zustimmung und ab diesem Zeitpunkt gilt die Neufassung. Wir verpflichten uns, mit der Information über die Änderungen den Auftraggeber auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinzuweisen.
(3) Im Falle eines fristgemäßen Widerspruchs des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Vertragsbeziehung zu dem Zeitpunkt zu beenden, zu dem die neu gefassten AGB in Kraft treten.
(1) Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Rechts, wie dem UN-Kaufrecht (CISG).
(2) Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Osnabrück. 4EIGN ist jedoch in diesem Falle berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(1) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Auftraggeber nicht abgetreten oder sonst wie übertragen werden, ohne dass 4EIGN zuvor zugestimmt hat.
(2) Der Auftraggeber kann die Aufrechnung nur mit solchen Gegenansprüchen erklären, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Liegen diese AGB in mehreren Sprachfassungen vor, so ist ausschließlich die deutsche Sprachfassung rechtlich verbindlich.
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Erfüllungsort ist Osnabrück.
Preamble
The core task of 4EIGN Talents is the recruitment of foreign skilled workers and their employment in Germany. Skilled workers with professional qualifications are supported in finding legal employment with the best conditions in Germany. At the same time, companies are helped to fill their vacancies with competent personnel. The services of 4EIGN Talents GmbH therefore include not only offers in the recruitment of new employees but also solutions for the optimization of internal, personnel-related processes. We would like to point out that we operate exclusively on the basis of the following General Terms and Conditions (hereinafter "GTC"). Please read the GTC carefully.