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Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet viele Chancen und bereitet junge Talente bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine schulische oder auch eine betriebliche Berufsausbildung zu absolvieren. In beiden Fällen ist ein Aufenthaltstitel nach § 16a AufenthG erforderlich sein. Dabei ist das beschleunigte Verfahren für Auszubildende ein Verfahren, das Drittstaatsangehörigen den schnellen Einstieg in eine betriebliche Ausbildung in Deutschland ermöglicht. Es dient dazu, die Bearbeitungszeiten für die Erteilung eines Visums und einer Aufenthaltserlaubnis zu verkürzen, indem es die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Ausländerbehörden und deutschen Botschaften beschleunigt. So können zukünftige Azubis zeitnah ihre Ausbildung in Deutschland beginnen.
Das Beschleunigte Fachkräfteverfahren ist ein spezielles Verfahren zur schnelleren Einreise von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten nach Deutschland. Es ermöglicht, durch enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Ausländerbehörden und der deutschen Botschaft die Bearbeitungszeiten für Visa und Aufenthaltserlaubnisse zu verkürzen. Dabei geht es insbesondere um Fachkräfte mit anerkannten Qualifikationen, die für den deutschen Arbeitsmarkt dringend benötigt werden.
Die Blaue Karte EU (EU Blue Card) ist ein Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind ein akademischer Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt.
Die Anerkennungspartnerschaft ist eine Kooperation zwischen einem Arbeitgeber und einer zuständigen Anerkennungsstelle, die das Ziel hat, den Anerkennungsprozess für ausländische Qualifikationen zu unterstützen und zu beschleunigen. Der Arbeitgeber begleitet die Fachkraft aktiv durch den gesamten Prozess, indem er notwendige Dokumente bereitstellt, finanzielle Unterstützung bietet oder organisatorische Hilfe leistet. Dies erleichtert es der ausländischen Fachkraft, ihre berufliche Qualifikation in Deutschland anerkennen zu lassen und den Einstieg in den Arbeitsmarkt effizienter zu gestalten.
Ein Visum für kurzfristig beschäftigte Talente ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten, für eine begrenzte Zeit in Deutschland zu arbeiten. Es richtet sich an Personen, die für eine kurze Dauer (bis zu 90 Tage) in einem spezialisierten Bereich tätig sind, etwa bei Projekten oder befristeten Aufträgen. Dieses Visum wird in der Regel zügiger bearbeitet und erfordert weniger umfangreiche Nachweise als ein langfristiges Arbeitsvisum, da es auf temporäre, aber dringend benötigte Arbeitskräfte abzielt.